nach §5 der Vereinsstatuten

Arten der Mitgliedschaften

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, den Segelsport und/oder verwandte Sportarten ausüben und nach Vorstandsbeschluss die entsprechende Aufnahmegebühr entrichtet haben.

Eine Aufnahme als ordentliches Mitglied ist erst nach einer 3-jährigen Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied (Saisonmitglied) möglich.

Außerordentliche Mitglieder

Jugendmitglieder sind Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie Personen, die, ohne über ein eigenes Einkommen zu verfügen, in Ausbildung stehen – auf jährlichen Antrag – bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Für die Aufnahme eines Jugendlichen ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten schriftlich beizubringen.

Familienmitglieder sind Ehegatten oder Lebensgefährten von ordentlichen Mitgliedern oder Saisonmitgliedern.

Fördernde Mitglieder sind Personen, welche, ohne am Vereinsleben aktiv teilzunehmen, dessen Infrastruktur und Lagermöglichkeiten nutzen.

Saisonmitglieder sind Gäste zum Kennenlernen des Vereins und des Segelsports, entweder auf bestimmte Zeit oder bis auf Widerruf. Sie fördern den Verein vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages.

Tagesmitglieder sind, mit Genehmigung eines Vorstandmitglieds und nachträglicher Genehmigung des Vorstands, Gäste zum Kennenlernen des Vereins und des Segelsports, denen tageweise Zutritt zu den Clubanlagen gewährt wird.

Ruhende Mitglieder sind Mitglieder, die aufgrund ihrer persönlichen Situation die Clubanlagen vorübergehend nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen können. Die Ruhende Mitgliedschaft kann nach Darlegung der Gründe vom Vorstand akzeptiert werden. Ruhende Mitglieder zahlen einen verminderten Mitgliedsbeitrag.

Befreundete Mitglieder sind Personen, welche, ohne am Vereinsleben aktiv teilzunehmen, dem Verein jährlich einen angemessenen Sach- oder Geldbetrag widmen, dessen Mindesthöhe vom Vorstand festzulegen ist.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich um den Club besondere Verdienste erworben haben. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch die Jahreshauptversammlung. Ehrenmitglieder haben alle Rechte, bezahlen jedoch keinen Pflichtbeitrag.

die

Aufnahme

Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand mit 2/3 Mehrheit (Ausnahme Tagesmitglieder, siehe § 5 Abs.5.1.2.Punkt 5.) in der Vorstandsitzung. Nach erfolgreicher Abstimmung erfolgt die schriftliche Verständigung durch die Schriftführerin. Die Mitgliedschaft wird erst durch die Einzahlung des Aufnahme- bzw. des ersten Mitgliedsbeitrages wirksam.

der Mitgliedschaft

Ende

Eine Mitgliedschaft endet:

  1. durch den freiwilligen Austritt zum Ende des Jahres, der bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres schriftlich beim Schriftführer einzureichen ist (eine E-Mail reicht). Bei verspäteter Abmeldung ist der Mitgliedsbeitrag für das folgende Jahr zu entrichten. Als freiwilliger Austritt gilt, wenn binnen eines Monats nach Datum der dritten Mahnung der vorgeschriebene Beitragsrückstand nicht bezahlt und keine besondere Zahlungsweise mit dem Obmann oder dem Finanzreferenten vereinbart wurde.
  2. durch Ableben eines Mitgliedes
  3. durch Ausschluss, der vom Vorstand wegen Missachtung der Statuten oder Mitgliedspflichten, Schädigung des Vereins und dessen Ansehen ausgesprochen werden kann (siehe § 5 Abs. 5.7).
  4. bei außerordentlichen Mitgliedern, wenn die Mitgliedschaft nicht für eine weitere Saison verlängert wird. Die Verständigung des Mitglieds über die Nichtverlängerung hat bis zum 31.12. des laufenden Jahres durch den Vorstand zu erfolgen.

Mit dem Ausscheiden enden alle aus der Mitgliedschaft entstandenen Rechte und Pflichten, ausgenommen die Pflicht, etwaige Beitragsrückstände nachzuzahlen. Etwaiges Vereinseigentum (z.B. Clubschlüssel, Zutrittschip, etc.) sind zu retournieren.

Weiterführende

Informationen

Für Fragen zu Beiträgen und Gebühren steht euch jederzeit der Finanzreferent bzw. der Finanzreferent-Stellvertreter zur Verfügung:

Finanzreferent

BBA Sandra Staniek

+43 699 1999 79 66

Finanzreferent-Stellvertreter

Klaus Weberndorfer

+43 664 3423176

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