In den Ausschreibungsvorlagen des OeSV steht eindeutig:

Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.

Bitte nicht darüber hinweglesen und glauben, das käme sowieso nicht zum Tragen! Wer weiß schon, ob vom Arzt verschriebene Medikamente nicht doch auf der Dopingliste stehen? Es gab auch in Österreich und sogar im österreichischen Segelsport bereits große Probleme damit.

Die NADA

Die Nationale Anti Doping Agentur GmbH (NADA Austria) wurde am 1. Juli 2008 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Wien gegründet. Sie übernimmt seither die gesetzlichen Verpflichtungen der „Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung“ im Sinne des Anti-Doping Bundesgesetz 2007.

Vielmehr müssen sich alle mit Sport befassten Institutionen bzw. Personen, sei es die Vereine, die dahinterstehenden Verbände und wie sich aus dem vorliegenden Fall zeigt auch behandelnde Ärzte, diesem wieder bestätigten Problem des nach wie vor bestehenden leichtfertigem Umganges mit Doping im Sport bzw. der erheblichen Informationsdefizite über die Gültigkeit der Anti-Doping-Bestimmungen (samt allenfalls erforderlicher Beischaffung medizinischer Ausnahmegenehmigung vor Einnahme beabsichtigter Medikamente) stellen, insbesondere da Sportler, sobald diese an nationalen oder internationalen Meisterschaften teilnehmen, Leistungssportler iSd ADBG sind und damit den Anti-Doping-Bestimmungen unterliegen.

In diesem Zusammenhang hat aber die Rechtskommission nochmals und letztmalig festzuhalten, dass die mangelhafte oder fehlende Information, den einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen zu unterliegen, sowie das Vorhandensein verbotener Substanzen in (auch von behandelnden verschriebenen oder eingenommenen Medikament u.a. auch durch den diesbezüglich behandelnden bzw. konsultierten Arzt keinen Freibrief für den einzelnen Sportler darstellt, sich nicht mit dem Problem des Dopings im Sport auch selbständig auseinander zu setzen, da nach wie vor gilt, dass alles was im Körper des Sportlers gefunden wird, diesem auch zuzurechnen ist, sohin er sich selbst zu erkundigen hat, ob er verschriebene Medikamente auch ohne weiters (bspw. ohne vorherige medizinische Ausnahmegenehmigung) einnehmen darf (selbst wenn ihm diese von einem Arzt verschrieben wurden), da er für den Fall, dass er dieser Erkundungspflicht nicht nachkommt, auch die allenfalls daraus resultierenden Konsequenzen der Einnahme verbotener Substanzen zu tragen hat.

In einfachen Worten: Nehmt Euch die Zeit und informiert Euch mit Hilfe untenstehender Links, ob die Medikamente, die Ihr einnehmt/einnehmen müsst, erlaubt oder verboten sind. Im gegebenen Fall besorgt Euch eine Ausnahmegenehmigung!

Medikamentenabfrage

Und weitere Informationen werden von der NADA Austria unter folgenden Links bereit gestellt:

Weiterführende

Informationen

Für Fragen zu Regatten steht euch unser Sportlicher Leiter jederzeit gerne zur Verfügung:

Sportlicher Leiter

Fritz Lukesch

+43 660 990 7 999

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